Veranstaltungsstätte

Tagungsraum Knechtenstube, Propstei St. Gerold

Bei öffentlich zugänglichen Gebäude, so wie es die meisten Veranstaltungslocations sind, ist davon auszugehen, dass die Basisanforderungen der baulichen Barrierefreiheit vorhanden sind. Dennoch empfiehlt sich eine gemeinsame Begehung der Location zu Beginn der Veranstaltungsplanung.

Für die Beurteilung werden die Räumlichkeiten betrachtet, die als öffentlich zugängliche Bereich von den Teilnehmenden in dem Zeitrahmen des Events auch tatsächlich genutzt werden. Räumlichkeiten, die nicht genutzt werden oder in den Backstage-Bereiche gehören, sind in der Regel von der Prüfung ausgeschlossen (Ausnahme: Bedarf der Künstler:innen, Akteur:innen, …).

Folgende Checkliste hilft zu beurteilen, ob die unterschiedlichen Bereiche den Anforderungen entsprechen:

Allgemeine Zugänglichkeit

  • Eindeutige und intuitive Wegführung zum Haupteingang
  • Keine Aufsteller oder Dekorationsgegenstände, die den Eingangsbereich einengen
  • Ebene, stufen- und schwellenlose Zugänglichkeit mit ausreichenden Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen: 
    • Bewegungsflächen 1,5 m x 1,5 m
    • Durchgangsbreiten: 0,9 m
    • Flurbreiten: 1,2 m (kurze Flure ohne Richtungswechsel)
    • Aufzuginnenmaße: 1,1 m x 1,4, m
    • Rampenbreite: 1,2 m (max. 6% Steigung)
    • Höhen für Bedienelemente: 0,85 m – 1,05 m
  • Bei manuell zu öffnenden Türen soll die Leichtgängigkeit geprüft werden

Orientierungssystem

Ein systematisch aufgebautes Orientierungssystem ist für alle Ankommenden hilfreich. Gut erkennbare Beschilderung, die sich gut lesbar und kontrastreich von der umgebenden Raumgestaltung abheben, sind vor allem für sehbeeinträchtige Menschen zur Orientierung wichtig. 

Für temporäre Orientierungspunkte können Bodenmarkierungsbänder genutzt werden. Diese können zwar rückstandslos entfernt werden, sollten dennoch vorab mit den Betreiber:innen abgestimmt werden.

Eingangsbereich

  • Übersichtsplan über die Veranstaltungsstätte im Zwei-Sinne-Prinzip* 
  • Unterschiedliche Tresenhöhen für den Infocounter, sowie mit einem Rollstuhl gut zu unterfahrende Bereiche
  • Garderoben in nächster Nähe zu dem Informationstresen mit unterfahrbaren Ablagetischen
  • Garderoben, die ohne Servicepersonal genutzt werden, sollen über Kleiderhaken, Ablagen und Bügel in verschiedenen Höhen verfügen
  • Abstellplätze für Rollatoren in den Foyerbereichen

* Das Zwei-Sinne-Prinzip legt fest, dass eine Information für mehrere Sinneskanäle wahrnehmbar sein muss. Was für das Auge wahrnehmbar ist, sollte jedenfalls entweder auch für das Gehör oder den Tastsinn verfügbar sein. Zwei dieser drei Sinneskanäle müssen angesprochen werden, um dem Prinzip zu entsprechen. 

Veranstaltungsräume

In Räumen mit Reihenbestuhlung sind Flächen freizuhalten, die von Rollstuhlnutzer:innen benutzt werden können - 1% der Besucherinnenplätze und Besucherplätze mindestens jedoch zwei Plätze auf ebener Standfläche müssen für Teilnehmende mit Rollstuhl bereitstehen. 

Sitzgelegenheiten an verschiedenen Stellen für Menschen, die nicht lange stehen können, aber auch für alle anderen, sind hilfreich.

Die Bestuhlung ist immer in Zusammenhang mit den räumlichen Gegebenheiten und den Möglichkeiten zu sehen. Verschiedene Formate benötigen unterschiedliche Bestuhlungsvarianten. Es gibt einige Parameter, die für alle Varianten gelten:

  • Ausreichend Bewegungsflächen  (1,5 m x 1,5 m) 
  • Ausreichende Durchgangsbreite (mind. 1,2  m) 
  • Tische sind nicht höher als 0,8 m und mit dem Rollstuhl unterfahrbar
  • Freie Flächen zum Abstellen von Rollatoren oder auch Kinderwagen

WC-Anlagen

  • Sich nach außen öffnende Türen
  • Genügend (unverstellter) Platz, um sich mit dem Rollstuhl oder Rollator problemlos bewegen zu können
  • Hilfsmittel wie Klappstützgriffe
  • Unterfahrbarer Waschtisch
  • Spiegel, der im Sitzen seine Funktion erfüllt
  • Bedienelemente sollten gut erreichbar sein
  • Wird der Notrufknopf während des gesamten Events an eine besetzte Stelle im Haus oder an eine Notrufzentrale weitergeleitet?

Treppen, Aufzüge & Rampen

Eventplaner:innen können natürlich nicht in die räumlichen Gegebenheiten eingreifen. Vielmehr geht es darum, die Barrieren zu erkennen und gemeinsam mit der verantwortlichen Person der Location alternative Lösungen zu finden. Diese können auch temporär sein.