Bei öffentlich zugänglichen Gebäude, so wie es die meisten Veranstaltungslocations sind, ist davon auszugehen, dass die Basisanforderungen der baulichen Barrierefreiheit vorhanden sind. Dennoch empfiehlt sich eine gemeinsame Begehung der Location zu Beginn der Veranstaltungsplanung.
Für die Beurteilung werden die Räumlichkeiten betrachtet, die als öffentlich zugängliche Bereich von den Teilnehmenden in dem Zeitrahmen des Events auch tatsächlich genutzt werden. Räumlichkeiten, die nicht genutzt werden oder in den Backstage-Bereiche gehören, sind in der Regel von der Prüfung ausgeschlossen (Ausnahme: Bedarf der Künstler:innen, Akteur:innen, …).
Folgende Checkliste hilft zu beurteilen, ob die unterschiedlichen Bereiche den Anforderungen entsprechen: