Barrierefreiheit bei Veranstaltungen
Erforderlich für 10%, komfortabel für 100%

Diese Seite widmet sich dem Thema Barrierefreiheit in all ihren Facetten und zeigt, dass Inklusion weit über die räumliche Zugänglichkeit hinausgeht. Neben baulichen Maßnahmen werden auch kommunikative und technische Barrieren betrachtet, um sicherzustellen, dass Veranstaltungen für alle Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen – gleichberechtigt zugänglich sind.
UN-Behindertenrechtskonvention (2009)
Nicht die Menschen mit Behinderung müssen sich an die Gegebenheiten anpassen, sondern die Gegebenheiten und Konzepte von Veranstaltungen müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen ohne besondere Erschwernis und in der allgemein üblichen Weise teilnehmen können.
Eine barrierefreie Gestaltung ist für einen gewissen Teil der Teilnehmenden notwendig, für einen anderen hilfreich und für einen großen Teil praktisch - letztlich profitieren alle davon. Dennoch ist ganzheitliche Barrierefreiheit in der Veranstaltungsplanung noch nicht selbstverständlich. Oft wird eine Veranstaltung erst konzipiert und anschließend um barrierefreie Maßnahmen ergänzt – ein Ansatz, der nicht nur Lücken in der Inklusion hinterlässt, sondern auch erhebliche organisatorische und finanzielle Mehrkosten verursachen kann.
Gleich zu Beginn werden die notwendigen barrierefreien Voraussetzungen in der Location inklusive Catering und Technik geprüft. Diese wiederum dienen als Grundlage für die mögliche Umsetzung von bedarfsgerechten barrierefreien Maßnahmen, die sich aus den konkret ermittelten Bedarfen zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wie z. B. die Notwendigkeit einer Rampe oder eine Person, die Gebärdensprache spricht.
Nicht immer ist eine völlige Barrierefreiheit möglich. In der Regel gibt es aber für die meisten Barrieren kompensatorische Alternativen.